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EU-Richtlinie für saubere Fahrzeuge

Die EU-Richtlinie (2009/33/EG) über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge soll die Entwicklung eines Markts für saubere und energieeffiziente Fahrzeuge fördern.

Sie fordert, dass Umweltauswirkungen des Betriebs eines Fahrzeuges über die gesamte Lebensdauer bei der Vergabe öffentlicher Aufträge berücksichtigt werden.

Um diese Umweltauflagen für Fahrzeuge zu erfüllen, können technische Spezifikationen für Energie- und Umweltleistung festgelegt werden oder Energie- und Umweltauswirkungen als Zuschlagskriterien eingebunden werden.

Außerdem definiert die Richtlinie eine bestimmte Methode, um Energieverbrauch, CO2-Emissionen und andere Schadstoffemissionen (NOx, Nichtmethan-Kohlenwasserstoffen und Partikeln) finanziell errechnet und bewertet werden sollen. Dabei wird die Gesamtkilometerleistung eines Fahrzeuges mit den Kosten, die mit Energieverbrauch und Emissionen pro Kilometer verbundenen sind multipliziert.

Die Richtlinie soll die Entwicklung eines Marktes für saubere und energieeffiziente Fahrzeuge beschleunigen. Ein größerer Absatz wird dazu beitragen, die Kosten dieser Fahrzeuge zu senken. Dadurch soll eine progressive Verbesserung in der Energie- und Umweltleistung der gesamten Fahrzeugflotte erreicht werden.

Die Richtlinie wurde am 30. März 2009 verabschiedet und wurde mittlerweile in die nationale Gesetzgebung aller EU Mitgliedsstaaten aufgenommen. In Deutschland wurden die Anforderungen der Richtlinie durch die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen geregelt.

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